Detektive ermitteln bei Ruhestörung
Ruhestörung und Lärmbelästigung
Lärm kann bei manchen Menschen Stress erzeugen. Menschen haben heute immer mehr mit zu hoher Schallemission zu tun. Bedenken Sie hier alleine den Lärm durch den Straßen- oder Schienenverkehr, durch Tiere, Geschrei, Maschinen aller Art, Baulärm, Fluglärm, Lärm auf der Arbeitsstätte, Musik und vieles mehr.
Hier – ausgerichtet auf die unterschiedlichsten Sparten – gibt es entsprechende Lärmschutzverordnungen, die Hinweise darauf geben, wie viel Lärm erlaubt ist. Was aber tun, wenn die Lärmbelästigung zu hoch ist und eine Ruhestörung eintritt? Hier im Artikel erfahren Sie mehr.
Woher rührt die massive Störung durch Lärm?
Jeder Mensch empfindet eine Ruhestörung respektive eine Lärmbelästigung anders. Generell kommt es dabei auf die Art und Dauer der Belästigung an. Denn jeder Fall ist unterschiedlich und kann ursächlich für so mancherlei körperliches Befinden sein und Menschen erkranken lassen. Auch laute Musik, Partylärm oder laute Schritte/Gepolter können eine enorme Störung darstellen.
Eine Lärmbelästigung findet häufig durch Nachbarn statt. Nicht selten kommt es darüber zu einem erbitterten Streit und die Gemüter lassen sich nicht beruhigen. In solchen Fällen bleibt ein gerichtliches Verfahren nicht aus. Das Zitat von Johann Christoph Friedrich von Schiller „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ trifft also auch heute noch zu.
Trotzdem gilt es zu handeln, wenn man sich massiv gestört fühlt oder Nachbarn sich nicht an die Ruhezeiten halten.
Es gibt Ruhezeiten
Im Allgemeinen sollte sich jeder Bewohner an die üblichen Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 06.00 /07.00 Uhr halten und diese auch respektieren, in dem man alles auf Zimmerlautstärke zurückfährt.
Hier gibt es bestimmte Richtwerte, die sich tagsüber bei 40 dB (Dezibel) und in der Nacht bei 30 dB (Dezibel) bewegen. Und außerhalb dieser Zeit sollte der Geräuschpegel normal bleiben. Zusätzliche Vereinbarungen und Regeln können Mieter zum Beispiel auch in der Hausordnung finden.
Die gütliche Regelung bei Ruhestörung
Zunächst einmal sollte man als Betroffener das persönliche, klärende Gespräch mit dem Lärmverursacher suchen. Vielleicht ist sich dieser ja über die durch ihn entstehenden Störungen gar nicht bewusst. In einem ruhigen und höflichen Gespräch lässt sich so manches klären.
Wenn dieser Versuch gescheitert ist, haben zum Beispiel Mieter immer noch die Möglichkeit, sich an Vermieter oder die Hausverwaltung zu wenden, damit dieser Abhilfe verschafft. Eine Vielzahl von Vermietern und Hausverwaltungen sind nicht daran interessiert, dass der Hausfrieden gestört wird, benötigen aber eine entsprechende Beweisgrundlage.
Was tun wenn es keine versöhnliche Klärung gibt?
In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich an die Polizei oder an das zuständige Ordnungsamt wenden. Andererseits sehen Sie sich mit verschiedenen Geräuschkulissen konfrontiert und sind nicht in der Lage, die zuzuordnen. Oder aber, niemand glaubt Ihnen. Dann reichen Ihre Angaben hinsichtlich einer Ruhestörung nicht immer aus und Zeugen sind von Nöten.
Hier setzt die Arbeit einer Detektei bei Ruhestörung ein
Zu den Arbeitsfeldern einer Privatdetektei gehören neben Observationen auch Recherchen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Lärmbelästigungen und Ruhestörungen. Wie heißt es hier so schön: „Immer Ärger mit dem Nachbarn“.
Sei es wegen der Einhaltung der Ruhezeiten oder anderer Differenzen zwischen den Nachbarn. Dabei ist es für die Kunden unserer Detektei wichtig, einen neutralen Zeugen für die Belästigungen zu bekommen, der alle Vorkommnisse genau dokumentiert und die Beweise sammelt.
Was macht ein Detektiv bei Ruhestörung?
Der Privatdetektiv wird als neutraler Zeuge beispielsweise in Ihrer Wohnung sitzen, um das Ausmaß der Störung selber hören und dokumentieren können. Durch kontinuierliche Einsätze in Ihrer Wohnung kann so die Dauerhaftigkeit der Störungshandlungen bewiesen werden. Eine gewisse Beharrlichkeit bei dem Nachweis ist grundsätzlich hilfreich, denn der einmalige Verstoß könnte mit einer Ausrede aus der Welt geschaffen werden.
Der eingesetzte Privatdetektiv wird in dem Zusammenhang alle Feststellungen in geeigneter Form dokumentieren und steht auch als möglicher Zeuge für ein Gerichtsverfahren bereit. Die festgestellten Belästigungen lassen sich so auch vor Gericht unter Beweis stellen.
Handeln bei Störung der Nachtruhe
Gerade bei einer Störung der Nachtruhe müssen Sie handeln. Denn die Nachtruhe ist extrem wichtig für Ihre Gesundheit. Wird die Nachtruhe permanent gestört, werden Sie auf Dauer krank. Und wer will das schon. Fortwährende Belästigungen durch Lärm müssen Sie weder akzeptieren noch hinnehmen.
Mit der richtigen Beweisführung können auch Sie sich wehren. Detektive sind ideale Zeugen, deren Aussage auch vor Gericht Bestand hat. In Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt kann ein Detektiv mit dem richtigen Konzept auch für Sie die notwendige Beweisführung auf den Weg bringen.
Haben Sie hierzu oder auch in anderen Fällen Fragen, dann rufen Sie uns jetzt kostenlos an:
0800 – 33 83 5 83
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